Piraten Partei
Tirol
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Mag. Irene Labner
Koordination der Piraten Partei Tirol
irene.labner@piratenpartei-tirol.at
irene.labner@piratenpartei-tirol.at
Mit der Bitte um Weiterleitung
an
Dr. Rudolf Scholten
Mitglied im Vorstand der
OeKB
Member of the Bilderberg Steering
Commitee
Betreff: Kosten für den Sicherheitsaufwand der
Exekutive im Rahmen der Bilderbergkonferenz in Telfs/Buchen im Juni
2015
Sehr geehrter Herr Dr. Rudolf
Scholten!
Ich habe vor geraumer Zeit an das österreichische
Innenministerium geschrieben, da ich mir eine Stellungnahme zur Aufschlüsselung
der Kosten für den Sicherheitsaufwand, der im Zuge der Bilderberg-Tagung in
Tirol anfällt, erhofft habe.
Sie können den Originaltext nachlesen unter: http://piratenparteitirol.blogspot.co.at/2015/02/offener-brief-innenministerin-mikl.html
Innenministerin Mikl-Leitner hat in
Pressegesprächen bereits darauf verwiesen, dass das Innenministerium die Kosten
für den Einsatz komplett zulasten der Steuerzahler tätigt. Aus einer Antwort des
Innenministeriums auf meine Anfrage geht hervor, daß man nicht daran denkt
seitens des Veranstalters (also des Bilderberg Steering Commitees) eine Gebühr für den
Einsatz einzuheben.
--> https://piraten.tirol-web.at/wp-content/uploads/2015/02/Erledigung_Sektion_II_Extern.pdf
--> https://piraten.tirol-web.at/wp-content/uploads/2015/02/Erledigung_Sektion_II_Extern.pdf
Als Jurist sind Sie sicher firm in der
Auslegung von Gesetzestexten, daher nehme ich an, dass Sie bei der
Interpretation des Sicherheitspolizeigesetzes zum selben Schluss kommen wie ich,
nämlich, daß ein Privatveranstalter gebührenpflichtig ist.
Das Sicherheitspolizeigesetz besagt:
Das Sicherheitspolizeigesetz besagt:
§5a. (1) Für besondere
Überwachungsdienste durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die auf
Grund der Verwaltungsvorschriften für Vorhaben mit Bescheid angeordnet oder
bewilligt werden, sind Überwachungsgebühren einzuheben, wenn es sich um die
Überwachung von Vorhaben handelt, die - wenn auch nur mittelbar -
Erwerbsinteressen dienen, oder um Vorhaben, für die die Zuseher oder Besucher
ein Entgelt zu entrichten haben oder die nicht jedermann zur Teilnahme
offenstehen.
Gemäß dem
Tiroler Veranstaltungsgesetz §18 muss ein Veranstalter bei Veranstaltungen mit
hohem Gefährdungspotenzial selbst für bestimmte Sicherheitsmassnahmen Sorge
tragen, u.a. heißt es
(2) Die Behörde hat zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufes einer
Veranstaltung mit Bescheid die Einrichtung eines nach den berufsrechtlichen
Vorschriften hierzu befugten Ordnerdienstes vorzuschreiben, wenn
…
c) | die Art der Veranstaltung eine
erhebliche Gefährdung der Besucher erwarten
lässt. |
Nun - wir wissen, dass Bilderbergkonferenzen in der
Öffentlichkeit immer als Privatveranstaltungen deklariert werden, sie finden
unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und stehen nicht jedermann zur
Teilnahme offen.
Gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz kann Ihnen die Behörde daher vorschreiben, dass Sie als Veranstalter der Tagung für die Sicherheit Ihrer Gäste selbst Sorge tragen müssen, da die Behörde die Veranstaltung ansonsten untersagen muss. Wenn nach Einschätzung der Behörden das Gefährdungspotential für Ihre Gäste sogar so groß ist, dass sie Sicherungsvorkehrungen seitens der Polizei bedürfen, dann ist gemäss dem österreichischen Sicherheitspolizeigesetz vom Veranstalter eine Gebühr einzuheben.
Gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz kann Ihnen die Behörde daher vorschreiben, dass Sie als Veranstalter der Tagung für die Sicherheit Ihrer Gäste selbst Sorge tragen müssen, da die Behörde die Veranstaltung ansonsten untersagen muss. Wenn nach Einschätzung der Behörden das Gefährdungspotential für Ihre Gäste sogar so groß ist, dass sie Sicherungsvorkehrungen seitens der Polizei bedürfen, dann ist gemäss dem österreichischen Sicherheitspolizeigesetz vom Veranstalter eine Gebühr einzuheben.
Einsatzgebühren für Polizeikräfte werden in der
Sicherheitsgebührenverordnung festgehalten. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005982&ShowPrintPreview=True
§ 1. (1) Die
Überwachungsgebühr für Überwachungsdienste beträgt für ein Organ des
öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 Abs. 2 Z 1 bis 3 und 5 SPG) 17 Euro je
angefangene halbe Stunde, an Sonn- und Feiertagen sowie in der Zeit zwischen
22.00 und 6.00 Uhr 26 Euro je in dieser Zeit angefangene halbe
Stunde.
Bislang wird eine Zahl von bis zu 2000 österreichischen Polizisten für den Einsatz kolportiert. Es ist anzunehmen, daß diese mindestens 4 Tage im Schichtdienst Stellung rund im den Tagungsort beziehen müssen, davon ist zumindest ein Tag ein Sonntag bzw. fallen täglich auch zu bezahlende Nachtarbeitsstunden an.
Das bedeutet: ein einzelner Polizist kostet abseits
der Sonntags- und Nachtstunden 34 Euro pro Stunde, während der Sonntags- und
Nachtarbeitszeiten sogar 52 Euro. Die Kosten für die Errichtung von Absperrungen
sind hier noch nicht einmal berücksichtigt.
Für die Exekutive in ganz Österreich gilt aufgrund
des G7-Gipfels und der von Ihnen veranstalteten Bilderbergkonferenz wochenlang
Urlaubssperre. Die gesamte Bevölkerung der Region rund um Telfs, sowie auch die
Touristen, müssen aufgrund Ihrer Veranstaltung mit Personenkontrollen,
Verkehrsumleitungen und stundenlangen Staus rechnen. Und der Steuerzahler
wird dann dafür auch noch zur Kasse gebeten. So geht das nicht!
Wir fordern Sie daher auf, dass Sie als
Veranstalter bzw. das Steering Commitee der Bilderberg-Gruppe auch Ihren Anteil
für den Sicherheitsaufwand leisten, damit Sie geltendem österreichischem Recht,
also dem Sicherheitspolizeigesetz, Genüge tun und zeigen, dass die
Bilderberg-Gruppe nicht den einfachen Steuerzahlern auf der Tasche liegen
möchte.
Mit der Bitte um baldige Antwort und Darstellung
Ihres Blickwinkels,
Mag. Irene Labner
Anhang:
Österr. Sicherheitspolizeigesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005792
Tiroler Veranstaltungsgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000208
Österr. Sicherheitsgebührenverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005982&ShowPrintPreview=True