Sonntag, 12. April 2015

Offener Brief an Dr. Rudolf Scholten, Veranstalter der Bilderbergkonferenz


Piraten Partei Tirol

Scheuchenstuelgasse 11, 6020 Innsbruck

Fax: 01 34242 901012

www: piratenpartei-tirol.org
E-Mail: koordination@piratenpartei-tirol.org
Mag. Irene Labner
Koordination der Piraten Partei Tirol
irene.labner@piratenpartei-tirol.at




Mit der Bitte um Weiterleitung an
Dr. Rudolf Scholten
Mitglied im Vorstand der OeKB
Member of the Bilderberg Steering Commitee

Betreff: Kosten für den Sicherheitsaufwand der Exekutive im Rahmen der Bilderbergkonferenz in Telfs/Buchen im Juni 2015

Sehr geehrter Herr Dr. Rudolf Scholten!

Ich habe vor geraumer Zeit an das österreichische Innenministerium geschrieben, da ich mir eine Stellungnahme zur Aufschlüsselung der Kosten für den Sicherheitsaufwand, der im Zuge der Bilderberg-Tagung in Tirol anfällt, erhofft habe. 

Innenministerin Mikl-Leitner hat in Pressegesprächen bereits darauf verwiesen, dass das Innenministerium die Kosten für den Einsatz komplett zulasten der Steuerzahler tätigt. Aus einer Antwort des Innenministeriums auf meine Anfrage geht hervor, daß man nicht daran denkt seitens des Veranstalters (also des Bilderberg Steering Commitees) eine Gebühr für den Einsatz einzuheben. 
--> https://piraten.tirol-web.at/wp-content/uploads/2015/02/Erledigung_Sektion_II_Extern.pdf

Als Jurist sind Sie sicher firm in der Auslegung von Gesetzestexten, daher nehme ich an, dass Sie bei der Interpretation des Sicherheitspolizeigesetzes zum selben Schluss kommen wie ich, nämlich, daß ein Privatveranstalter gebührenpflichtig ist. 

Das Sicherheitspolizeigesetz besagt:
§5a. (1) Für besondere Überwachungsdienste durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die auf Grund der Verwaltungsvorschriften für Vorhaben mit Bescheid angeordnet oder bewilligt werden, sind Überwachungsgebühren einzuheben, wenn es sich um die Überwachung von Vorhaben handelt, die - wenn auch nur mittelbar - Erwerbsinteressen dienen, oder um Vorhaben, für die die Zuseher oder Besucher ein Entgelt zu entrichten haben oder die nicht jedermann zur Teilnahme offenstehen.


Gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz §18  muss ein Veranstalter bei Veranstaltungen mit hohem Gefährdungspotenzial selbst für bestimmte Sicherheitsmassnahmen Sorge tragen, u.a. heißt es


(2) Die Behörde hat zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufes einer Veranstaltung mit Bescheid die Einrichtung eines nach den berufsrechtlichen Vorschriften hierzu befugten Ordnerdienstes vorzuschreiben, wenn …
c) die Art der Veranstaltung eine erhebliche Gefährdung der Besucher erwarten lässt.


Nun - wir wissen, dass Bilderbergkonferenzen in der Öffentlichkeit immer als Privatveranstaltungen deklariert werden, sie finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und stehen nicht jedermann zur Teilnahme offen. 

Gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz kann Ihnen die Behörde daher vorschreiben, dass Sie als Veranstalter der Tagung für die Sicherheit Ihrer Gäste selbst Sorge tragen müssen, da die Behörde die Veranstaltung ansonsten untersagen muss. Wenn nach Einschätzung der Behörden das Gefährdungspotential für Ihre Gäste sogar so groß ist, dass sie Sicherungsvorkehrungen seitens der Polizei bedürfen, dann ist gemäss dem österreichischen Sicherheitspolizeigesetz vom Veranstalter eine Gebühr einzuheben.

Einsatzgebühren für Polizeikräfte werden in der Sicherheitsgebührenverordnung festgehalten. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005982&ShowPrintPreview=True
§ 1. (1) Die Überwachungsgebühr für Überwachungsdienste beträgt für ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 Abs. 2 Z 1 bis 3 und 5 SPG) 17 Euro je angefangene halbe Stunde, an Sonn- und Feiertagen sowie in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr 26 Euro je in dieser Zeit angefangene halbe Stunde.

Bislang wird eine Zahl von bis zu 2000 österreichischen Polizisten für den Einsatz kolportiert. Es ist anzunehmen, daß diese mindestens 4 Tage im Schichtdienst Stellung rund im den Tagungsort beziehen müssen, davon ist zumindest ein Tag ein Sonntag bzw. fallen täglich auch zu bezahlende Nachtarbeitsstunden an.
Das bedeutet: ein einzelner Polizist kostet abseits der Sonntags- und Nachtstunden 34 Euro pro Stunde, während der Sonntags- und Nachtarbeitszeiten sogar 52 Euro. Die Kosten für die Errichtung von Absperrungen sind hier noch nicht einmal berücksichtigt.

Für die Exekutive in ganz Österreich gilt aufgrund des G7-Gipfels und der von Ihnen veranstalteten Bilderbergkonferenz wochenlang Urlaubssperre. Die gesamte Bevölkerung der Region rund um Telfs, sowie auch die Touristen, müssen aufgrund Ihrer Veranstaltung mit Personenkontrollen, Verkehrsumleitungen und stundenlangen Staus rechnen. Und der Steuerzahler wird dann dafür auch noch zur Kasse gebeten. So geht das nicht!

Wir fordern Sie daher auf, dass Sie als Veranstalter bzw. das Steering Commitee der Bilderberg-Gruppe auch Ihren Anteil für den Sicherheitsaufwand leisten, damit Sie geltendem österreichischem Recht, also dem Sicherheitspolizeigesetz, Genüge tun und zeigen, dass die Bilderberg-Gruppe nicht den einfachen Steuerzahlern auf der Tasche liegen möchte.

Mit der Bitte um baldige Antwort und Darstellung Ihres Blickwinkels,
Mag. Irene Labner

Anhang:

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